Der Einbürgerungsrat Rebstein hat folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Rebstein erteilt:
Schaffer Sarah, geb. 23.12.2000, von Österreich,
wohnhaft an der Bettenstrasse 10
Ulsamer Ivana, geb. 01.07.1966, von Deutschland,
Ulsamer Frank, geb. 14.06.1968, von Deutschland,
wohnhaft an der Tannerstrasse 32
Die Dossiers liegen vom 14. September bis 13. Oktober 2026 bei der Gemeinderatskanzlei öffentlich auf. Für die Einsicht in ein Auflagedossier ist mit der Gemeinderatskanzlei, Telefon 071 775 82 06, ein Termin zu vereinbaren.
Stimmberechtigte Personen der Politischen Gemeinde Rebstein können während der Auflagefrist Einsicht in das Auflagedossier nehmen und gegen den Einbürgerungsbeschluss des Einbürgerungsrates schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Einsprache ist innert der Auflagefrist beim Einbürgerungsrat, alte Landstrasse 77, 9445 Rebstein, einzureichen.