Der Gemeinderat hat am 21. Oktober 2025 das Fondsreglement "Rebstein hilft Rebstein" erlassen, welches nun vom 28. Oktober 2025 bis 27. November 2025 dem fakultativen Referendum untersteht. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Rebstein einzureichen. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 RIG).
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29.10.2025
Referemdumsvorlage - Fondsreglement "Rebstein hilft Rebstein"
Publ.-Nr.:
00.231.630
Rubrik: Kantonales Amtsblatt / Verschiedene amtliche Anzeigen / Referendumsverfahren
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Rebstein