Gegen die Ergebnisse der Wahl und Abstimmung der Politischen Gemeinde Rebstein vom 28. September 2025 sind während der Beschwerdefrist keine Beschwerden eingegangen.

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21. Oktober 2025 gemäss Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, WAG) die Rechtskraft folgender Abstimmungen und Wahlen festgestellt: 

- Ersatzwahl zweier Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission (GPK) 
- Initiative «Umfassende familien- und schulergänzende Kinderbetreuung Rebstein» 

 

Rebstein, 22. Oktober 2025                                            GEMEINDERAT Rebstein