Veröffentlichung von Steuerveranlagungsverfügungen nach Ermessen
(Art. 26 Abs. 1 VRP, Art. 79 Abs. 2 StV bzw. Art. 116 Abs. 2 DBG)
Der/Die Steuerpflichtige, Shefket Redzepi, geb. 23.08.1999, von Serbien, früher wohnhaft gewesen Oberfeldstrasse 2, 9445 Rebstein, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wird aufgrund von Art. 177 StG und Art. 130 Abs. 2 DBG für folgende Steuern veranlagt:
- Kantons- und Gemeindesteuern (KGSt) 2024 und 2025
- Direkte Bundessteuer (dBSt) 2024 und 2025
Die Verfügungen (inkl. Rechtsmittelbelehrungen) sind aus der Beilage ersichtlich. Die detaillierten Veranlagungsberechnungen inkl. allfälliger Steuerausscheidungen liegen zuhanden des Steuerpflichtigen beim Steueramt Rebstein zur Einsichtnahme auf.
Die Beträge für die Kantons- und Gemeindesteuern 2024 und 2025 und für die Direkte Bundessteuer 2024 und 2025 sind innert 30 Tagen nach Veröffentlichung dieser Veranlagungsverfügungen zu überweisen an: Steueramt Rebstein IBAN-Nr. CH64 0900 0000 9000 2057 5
Rebstein, 20. Oktober 2025 Gemeindesteueramt Rebstein