Bauherrschaft
Heidi Büchel-Niederer, Birkenstrasse 79, 9443 Widnau
Projektverfasser
Fröhlich Architektur, Oberrieterstrasse 38a, 9462 Montlingen
Bauvorhaben
Erweiterung & Umbau bestehendes EFH mit Neubau Carport
Baugrundstück
Nr. 1504, Tannerstrasse 38, 9445 Rebstein
Einsprachefrist
Vom 20. Oktober 2025 bis und mit 3. November 2025
Ort für die Akteneinsicht
Die Pläne können bei der Bauverwaltung (Grüner Baum, alte Landstrasse 79) eingesehen werden.
Gemäss Art. 153 ff. PBG sind Einsprachen innert der Planauflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat einzureichen. Es ist ausdrücklich zu erklären, ob es sich um eine privatrechtliche Einsprache oder um eine öffentlich-rechtliche Einsprache handelt (wenn beides zutrifft, ist anzugeben, welche Teile der Einsprache privatrechtlich sind und welche öffentlich-rechtlich).
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut.