Der Einbürgerungsrat Rebstein hat folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Rebstein erteilt:
Bajrami Bashkim, geb. 30.10.1989, von Nordmazedonien,
Bajrami Ajra, geb. 11.06.2015, von Nordmazedonien,
Bajrami Ajan, geb. 17.06.2018, von Nordmazedonien,
alle wohnhaft an der Staatsstrasse 40
Bies Thomas, geb. 07.04.1966, von Deutschland,
wohnhaft an der Mühlenerstrasse 8
Kryezi Njomza, geb. 28.09.1986, von Kosovo,
Kryezi Flandri, geb. 07.08.2009, von Kosovo,
Kryezi Hira, geb. 09.05.2013, von Kosovo,
Kryezi Ledri, geb. 15.04.2019, von Kosovo,
alle wohnhaft an der Stockenstrasse 2
Nuridini Merita, geb. 16.05.1983, von Kosovo,
Nuridini Burim, geb. 20.07.1978, von Kosovo,
Nuridini Bleart, geb. 27.04.2007, von Kosovo,
Nuridini Nart, geb. 07.06.2016, von Kosovo,
alle wohnhaft am Ferggerweg 2
Schwarz Simone, geb. 15.07.1980, von Deutschland,
wohnhaft an der Wiesenstrasse 10a
Zvezdina Olga, geb. 25.07.1983, von Russland,
Antimirovs David, geb. 04.08.2012, von Russland,
Antimirovs Eva, geb. 08.10.2015, von Russland,
alle wohnhaft am Mühleweg 1
Die Dossiers liegen vom 6. Oktober bis 4. November 2025 bei der Gemeinderatskanzlei öffentlich auf. Für die Einsicht in ein Auflagedossier ist mit der Gemeinderatskanzlei, Telefon 071 775 82 04, ein Termin zu vereinbaren.
Stimmberechtigte Personen der Politischen Gemeinde Rebstein können während der Auflagefrist Einsicht in das Auflagedossier nehmen und gegen den Einbürgerungsbeschluss des Einbürgerungsrates schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Einsprache ist innert der Auflagefrist beim Einbürgerungsrat, alte Landstrasse 77, 9445 Rebstein, einzureichen.