Die Gemeinde Rebstein veröffentlicht hiermit gestützt auf Art. 104 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen die Abstimmungs- und Wahlergebnisse vom 28. September 2025.

Die Protokolle der Gemeindeergebnisse über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen sowie die Wahlprotokolle der Ersatzwahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission für die Amtsdauer 2025-2028 befinden sich im Anhang dieser Publikation.

Rechtsmittel: Binnen einer Frist von vierzehn Tagen seit der Wahl kann betreffenddiese Wahl beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 110 des Gesetzes über Wahlen undAbstimmungen [sGS 125.3] i.V.m. Art. 164 f. des Gemeindegesetzes [sGS 151.2]).