Veröffentlichung von Steuerveranlagungsverfügungen

(Art. 26 Abs. 1 VRP, Art. 79 Abs. 2 StV bzw. Art. 116 Abs. 2 DBG)

Der Steuerpflichtige Cieslik Jaroslaw, geb. 07.041987 von Polen, früher wohnhaft gewesen 9445 Rebstein,  alte Landstrasse 69a, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wird/werden aufgrund von Art. 176 StG und Art. 130 Abs. 1 DBG für folgende Steuern veranlagt:

  • Kantons- und Gemeindesteuern (KGSt) 2024
  • Direkte Bundessteuer (dBSt) 2024

Die Verfügungen (inkl. Rechtsmittelbelehrungen) sind aus der Beilage ersichtlich. Die detaillierten Veranlagungsberechnungen inkl. allfälliger Steuerausscheidungen liegen zuhanden des Steuerpflichtigen beim Steueramt Rebstein zur Einsichtnahme auf.

 

Rebstein, 10.02.2026                                                               Gemeindesteueramt Rebstein