Aufgrund des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sind die Gemeinden verpflichtet, die Gemeindestrassenpläne auf den neuesten Stand zu bringen. Bevor der bereinigte Plan aufgelegt wird, wird mit dem Mitwirkungsverfahren die Meinung der Bevölkerung abgeholt.

Gemäss Strassengesetz des Kantons St. Gallen werden die öffentlichen Strassen und Wege in einem Gemeindestrassenplan dargestellt und je nach Zweckbestimmung in verschiedene Klassen eingeteilt. Die Gemeinden des Kantons St. Gallen sind verpflichtet, ihre Strassenpläne bis spätestens 2027 zu erneuern. Deshalb wird auch der Gemeindestrassenplan Rebstein einer Gesamtrevision unterzogen. Die Gesamtrevision des Gemeindestrassenplan wurde schon lange in Angriff genommen und steht kurz vor Abschluss. Bevor der bereinigte Plan aufgelegt wird, wird mit dem Mitwirkungsverfahren die Meinung der Bevölkerung abgeholt.

Gemeindestrassen (Strassengesetz Art. 8 b, 732.1 StrG)

  • Gemeindestrassen erster Klasse dienen dem örtlichen und dem überörtlichen Verkehr.
  • Gemeindestrassen zweiter Klasse dienen der Groberschliessung des Baugebietes und der Erschliessung grösserer Siedlungsgebiete ausserhalb des Baugebietes.
  • Gemeindestrassen dritter Klasse dienen der übrigen Erschliessung sowie der Land- und der Forstwirtschaft.

Wege (Strassengesetz Art. 9 c, 732.1 StrG)

  • Wege erster und zweiter Klasse werden unterhalten.
  • Wege dritter Klasse erfordern keinen Unterhalt. Vorbehalten bleibt der Unterhalt der Fuss-, Wander- und Velowege

 

Öffentliche Mitwirkung

15. Juni bis 31. Juli 2026

Die Bevölkerung ist eingeladen, dem Gemeinderat bis spätestens Freitag, 31. Juli 2026, im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Rückmeldungen zur Gesamtüberarbeitung Gemeindetrassenplan Rebstein zu geben. Sie können dies direkt online unter www.mitwirken-rebstein.ch erledigen oder die Eingaben per Post (Gemeinderat Rebstein, alte Landstrasse 77, 9445 Rebstein) bzw. per E-Mail (info@rebstein.ch) einreichen.