Die Steuerpflichtige, Luterbacher Jasmin, geb. 01.06.1980, von Reute AR und Lohn SO, früher wohnhaft gewesen an der Staatsstrasse 72, 9445 Rebstein, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wird/werden aufgrund von Art. 177 StG und Art. 130 Abs. 2 DBG für folgende Steuern veranlagt:

  • Kantons- und Gemeindesteuern (KGSt) 2025
  • Direkte Bundessteuer (dBSt) 20205

Die Verfügungen (inkl. Rechtsmittelbelehrungen) sind aus der Beilage ersichtlich. Die detaillierten Veranlagungsberechnungen inkl. allfälliger Steuerausscheidungen liegen zuhanden des Steuerpflichtigen beim Steueramt Rebstein zur Einsichtnahme auf.

Die Beträge für die Kantons- und Gemeindesteuern 2025 und für die Direkte Bundessteuer 2025 sind innert 30 Tagen nach Veröffentlichung dieser Veranlagungsverfügungen zu überweisen an: Steueramt Rebstein IBAN-Nr. CH64 0900 0000 9000 2057 5

Rebstein, 28. Juli 2026                                                            Gemeindesteueramt Rebstein